Verkehrsrecht & Bußgeldsachen
„Jeder Unfall stellt einen Rechtsfall dar." – Nach diesem Leitsatz vertreten wir Sie nach Verkehrsunfällen und in Bußgeldverfahren: konsequent, erreichbar und mit klarem Blick auf das, was Ihnen zusteht.
Verkehrsrecht
Nach dem Unfall zählt jede Position
Ein Verkehrsunfall ist in Sekunden passiert – die Folgen beschäftigen die Beteiligten oft über Monate. Wer seine Ansprüche kennt und konsequent geltend macht, verschenkt nichts.
Nach einem Unfall prallen unterschiedliche Interessen aufeinander: Die gegnerische Haftpflichtversicherung reguliert wirtschaftlich – ihr Ziel ist eine möglichst günstige Abwicklung. Auf der anderen Seite stehen Ihre Ansprüche: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Gutachterkosten, Schmerzensgeld und weitere Schadenspositionen. Welche Positionen im Einzelfall ersatzfähig sind, wird ohne anwaltliche Begleitung leicht übersehen.
Wir prüfen die Haftungsfrage, stellen die Schadenspositionen vollständig zusammen und verhandeln auf Augenhöhe mit den Versicherern – außergerichtlich, und wo es nötig ist, auch vor Gericht.
Zum Verkehrsrecht gehört auch die andere Seite des Straßenverkehrs: der Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeit, Abstand oder Rotlichtverstoß, das drohende Fahrverbot, Punkte in Flensburg – und in schwereren Fällen das Verkehrsstrafverfahren. Auch hier gilt: Bescheide und Vorwürfe sollten geprüft werden, bevor Sie sie akzeptieren.
In der VMS Kanzlei betreuen Lars Volkenborn und Dirk Mattheis verkehrsrechtliche Mandate – von der Unfallregulierung bis zur Verteidigung im Bußgeldverfahren. So ist sichergestellt, dass Ihr Anliegen zügig bearbeitet wird, auch wenn Fristen drängen.
Tätigkeitsfelder
Wobei wir Sie unterstützen
Wir vertreten Geschädigte und Betroffene in allen zentralen Bereichen des Verkehrsrechts – von der Schadensregulierung bis zum Bußgeldverfahren.
- Unfallregulierung und Haftungsfragen
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
- Schmerzensgeld
- Verhandlungen mit Versicherern
- Bußgeldverfahren (Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht)
- Fahrverbot und Punkte in Flensburg
- Verkehrsstrafverfahren – mehr dazu unter Strafrecht
Kosten
Was kostet die anwaltliche Vertretung?
Die Sorge vor Anwaltskosten hält viele Unfallgeschädigte davon ab, ihre Ansprüche durchzusetzen – oft zu Unrecht. Die Kostenfrage klären wir mit Ihnen offen, bevor wir tätig werden.
Unverschuldeter Unfall
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung – sie gehören zum ersatzfähigen Schaden.
Mitverschulden
Trifft Sie ein Mitverschulden, besprechen wir die Gebührenfrage im Einzelfall – transparent und bevor Kosten entstehen, damit Sie auf gesicherter Grundlage entscheiden können.
Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen decken häufig auch Bußgeld- und Strafverfahren im Straßenverkehr ab. Ob Ihre Police greift, lässt sich vorab klären – sprechen Sie uns einfach darauf an.
Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner im Verkehrsrecht
Zwei erfahrene Anwälte kümmern sich um Ihre verkehrsrechtlichen Anliegen – von der Unfallregulierung bis zur Verteidigung im Bußgeldverfahren.

Lars Volkenborn
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht und für Familienrecht
Zum Profil von Lars Volkenborn
Häufige Fragen
Fragen und Antworten zum Verkehrsrecht
Erste Orientierung zu den Fragen, die uns nach Unfällen und Bußgeldbescheiden am häufigsten gestellt werden. Eine Beratung im Einzelfall ersetzen die Antworten nicht.
Was sollte ich direkt nach einem Unfall tun?
Sichern Sie zunächst die Unfallstelle ab und kümmern Sie sich – falls nötig – um Verletzte und die Verständigung von Polizei und Rettungsdienst. Sichern Sie anschließend Beweise: Fotografieren Sie die Fahrzeuge, die Unfallstelle und sichtbare Spuren, und notieren Sie die Daten der Beteiligten sowie möglicher Zeugen. Wichtig: Geben Sie an der Unfallstelle kein Schuldanerkenntnis ab – die Haftungsfrage lässt sich später in Ruhe und auf gesicherter Grundlage klären.
Wer zahlt den Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten der anwaltlichen Vertretung in der Regel zum ersatzfähigen Schaden – sie werden also regelmäßig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Die Beauftragung kostet Sie in dieser Konstellation üblicherweise nichts zusätzlich. Liegt ein Mitverschulden vor, besprechen wir die Gebührenfrage vorab transparent mit Ihnen.
Soll ich den Bußgeldbescheid einfach bezahlen?
Nicht ungeprüft. Gegen einen Bußgeldbescheid kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden – danach wird er bestandskräftig. Messungen und Verfahren sind nicht immer fehlerfrei; ob sich ein Einspruch lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Gerade wenn ein Fahrverbot oder Punkte drohen, sollte der Bescheid vor der Zahlung geprüft werden. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten der Prüfung und Verteidigung.
Was droht bei Punkten in Flensburg?
Das Fahreignungsregister sieht ein abgestuftes System vor: Je nach Punktestand reichen die Maßnahmen von der Ermahnung über die Verwarnung bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Welche Folgen in Ihrem Fall konkret im Raum stehen und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, klären wir gemeinsam – möglichst bevor weitere Eintragungen hinzukommen.
Kompetent. Leidenschaftlich. Persönlich.
Unfall oder Bußgeldbescheid? Sprechen Sie mit uns
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir prüfen Ihre Ansprüche und Fristen und melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.
