Arbeitsrecht – auf Augenhöhe

Beratung und Vertretung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – mit Dirk Mattheis, Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2005.

Arbeitsrecht

Wenn es um den Arbeitsplatz geht, zählt jeder Tag

Das Arbeitsverhältnis prägt den Alltag wie kaum ein anderer Lebensbereich – es sichert das Einkommen, strukturiert die Woche und ist für viele Menschen weit mehr als nur ein Job. Gerät es in eine Krise, ist schnelles und zugleich besonnenes Handeln oft entscheidend.

Ob Kündigung, Abmahnung oder ein überraschend vorgelegter Aufhebungsvertrag: Im Arbeitsrecht laufen häufig Fristen, die über den Ausgang einer Auseinandersetzung entscheiden können. Das wichtigste Beispiel ist die Kündigungsschutzklage – sie muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wer diese Frist versäumt, verliert in aller Regel die Möglichkeit, sich gegen die Kündigung zu wehren.

Genauso wichtig wie Schnelligkeit ist Besonnenheit: Nicht jede Reaktion, die im ersten Ärger naheliegt, ist rechtlich klug. Wir verschaffen Ihnen zunächst einen klaren Blick auf Ihre Ausgangslage – und entwickeln dann eine Strategie, die zu Ihrem Ziel passt, sei es der Erhalt des Arbeitsplatzes, eine angemessene Abfindung oder eine saubere Trennung.

In der VMS Kanzlei betreut Dirk Mattheis das Arbeitsrecht – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2005. Er berät beide Seiten des Arbeitslebens: Arbeitnehmer, die ihre Rechte kennen und durchsetzen wollen, ebenso wie Arbeitgeber, die personelle Entscheidungen rechtssicher vorbereiten möchten. Diese doppelte Perspektive ist ein Vorteil – wer weiß, wie die Gegenseite denkt und argumentiert, verhandelt besser.

Viele arbeitsrechtliche Konflikte lassen sich außergerichtlich lösen, oft im Rahmen einer Verhandlung über Abfindung, Zeugnis und Beendigungsmodalitäten. Wo das nicht gelingt, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor dem Arbeitsgericht.

Leistungen

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Wir kennen beide Seiten des Arbeitsverhältnisses – und beraten je nach Mandat mit klarem Blick für Ihre Interessen.

Für Arbeitnehmer

Wenn der Arbeitsplatz in Gefahr ist oder der Arbeitgeber Druck aufbaut, brauchen Sie schnelle und verlässliche Orientierung. Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • Kündigungsschutzklage
  • Prüfung von Abmahnungen
  • Prüfung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen
  • Verhandlung von Vergütung und Abfindung
  • Durchsetzung und Korrektur von Arbeitszeugnissen

Für Arbeitgeber

Personelle Entscheidungen sollten rechtlich vorbereitet sein, bevor sie umgesetzt werden – das spart Zeit, Kosten und Prozessrisiken. Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • Erstellung rechtssicherer Arbeitsverträge
  • Vorbereitung von Abmahnungen
  • Rechtssichere Vorbereitung von Kündigungen
  • Erstellung von Arbeitszeugnissen
  • Risikoabschätzung vor personellen Maßnahmen
  • Arbeitsrechtliche Bestandsaufnahme im Betrieb

Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht

Fachanwaltliche Beratung aus einer Hand – vom ersten Gespräch bis zum Abschluss Ihres Falls.

Porträt von Rechtsanwalt Dirk Mattheis

Dirk Mattheis

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Häufige Fragen

Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht

Erste Orientierung zu den Fragen, die uns im Arbeitsrecht am häufigsten gestellt werden. Eine Beratung im Einzelfall ersetzen die Antworten nicht.

Wie schnell muss ich gegen eine Kündigung vorgehen?

Sehr schnell: Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Verstreicht diese Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam – selbst wenn sie angreifbar gewesen wäre. Lassen Sie eine Kündigung deshalb umgehend prüfen, damit alle Handlungsmöglichkeiten offenbleiben.

Soll ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?

Nein – unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag nicht unter Druck und nicht ungeprüft. Ein einmal geschlossener Aufhebungsvertrag lässt sich in der Regel nicht einfach rückgängig machen und kann weitreichende Folgen haben, etwa eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Lassen Sie sich den Entwurf aushändigen und nehmen Sie sich Zeit für eine rechtliche Prüfung – häufig lassen sich dabei auch die Konditionen noch verbessern.

Was kann ich gegen eine Abmahnung tun?

Zunächst sollten Sie die Abmahnung inhaltlich und formal prüfen lassen, denn nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Je nach Fall kommt eine Gegendarstellung in Betracht, die zur Personalakte genommen wird, oder die Geltendmachung eines Anspruchs auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. Welche Reaktion sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab – vorschnelle Schritte können die eigene Position schwächen.

Wer trägt die Kosten im Arbeitsrecht?

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz gilt eine Besonderheit: Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selbst – auch wer gewinnt, bekommt die eigenen Anwaltskosten also nicht von der Gegenseite erstattet. Rechtsschutzversicherungen übernehmen diese Kosten jedoch häufig. Gern besprechen wir die Kostenfrage transparent vor Beginn des Mandats.

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Sprechen Sie mit uns über Ihren Fall

Kündigung erhalten, Aufhebungsvertrag auf dem Tisch oder eine personelle Entscheidung in Vorbereitung? Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

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