Strafrecht – Verteidigung mit Haltung

Engagierte Strafverteidigung von der ersten Vernehmung bis zur Revision – erreichbar, wenn es darauf ankommt.

Strafrecht

Die Weichen werden früh gestellt

Ein Strafverfahren beginnt nicht erst im Gerichtssaal. Schon im Ermittlungsverfahren fallen Entscheidungen, die den weiteren Verlauf maßgeblich prägen – umso wichtiger ist es, von Anfang an verteidigt zu sein.

Wer eine Vorladung erhält, eine Durchsuchung erlebt oder gar festgenommen wird, steht unter enormem Druck. Genau in dieser Situation werden häufig Fehler gemacht: vorschnelle Aussagen, gut gemeinte Erklärungen, unbedachte Unterschriften. Was einmal in der Akte steht, lässt sich später kaum noch korrigieren. Eine frühe Verteidigung schützt Sie davor – sie verschafft Ruhe, sichert Ihre Rechte und sorgt dafür, dass keine Angaben gemacht werden, bevor der Akteninhalt bekannt ist.

Unser Grundsatz lautet deshalb: erst Akteneinsicht, dann Strategie. Auf dieser Grundlage entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen, ob geschwiegen, eine schriftliche Einlassung abgegeben oder auf eine Einstellung des Verfahrens hingewirkt wird.

In der VMS Kanzlei verantwortet Lars Volkenborn, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, die Strafverteidigung. Er verteidigt in allen Verfahrensstadien – vom ersten Zugriff der Ermittlungsbehörden über das Zwischen- und Hauptverfahren bis zur Revision und in die Strafvollstreckung hinein.

Verteidigung bedeutet für uns mehr als juristisches Handwerk: Wir nehmen Ihre Situation ernst, erklären Ihnen jeden Schritt verständlich und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck – gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Im Ernstfall sind wir über unsere Notfallnummer rund um die Uhr erreichbar.

Tätigkeitsfelder

Wobei wir Sie verteidigen und vertreten

Wir übernehmen die Verteidigung und Vertretung in allen zentralen Bereichen des Strafrechts – für Beschuldigte ebenso wie für Verletzte einer Straftat.

  • Kapitaldelikte (Mord, Totschlag, Gewaltdelikte)
  • Raub und räuberische Erpressung
  • Betäubungsmittelverfahren
  • Sexualstrafverfahren
  • Verkehrsstrafverfahren
  • Jugendstrafverfahren
  • Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen
  • Revision
  • Opferschutz und Nebenklage
  • Strafvollstreckung

Verhalten im Ernstfall

Was Sie tun sollten – und was nicht

Festnahme, Durchsuchung, Vorladung: Drei Situationen, in denen die ersten Minuten zählen. Diese Grundregeln helfen Ihnen, keine folgenschweren Fehler zu machen.

Bei einer Festnahme

„Sie haben das Recht zu schweigen und einen Anwalt Ihrer Wahl zu kontaktieren.“ Bewahren Sie Ruhe, leisten Sie keinen Widerstand und machen Sie keine Angaben zur Sache – auch nicht im vermeintlich lockeren Gespräch. Verlangen Sie, Ihren Verteidiger anzurufen.

Bei einer Durchsuchung

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und fordern Sie ein Protokoll sowie ein Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände ein. Widersetzen Sie sich der Maßnahme nicht – und rufen Sie umgehend Ihren Anwalt an.

Bei einer Vorladung

„In Deutschland ist niemand verpflichtet, bei der Polizei eine Aussage zu machen.“ Lassen Sie den Termin absagen und holen Sie zuerst anwaltlichen Rat ein. Über eine Aussage wird erst entschieden, wenn der Akteninhalt bekannt ist.

Strafrechts-Notfall? Wir sind rund um die Uhr erreichbar.

Festnahme oder Durchsuchung dulden keinen Aufschub. Über unsere 24/7-Notfallnummer erreichen Sie Rechtsanwalt Lars Volkenborn auch außerhalb der Bürozeiten – an sieben Tagen in der Woche.

Notfallnummer: 0171 1219474

Ansprechpartner

Ihr Verteidiger im Strafrecht

Im Strafrecht zählt Vertrauen – und ein Verteidiger, der für Sie erreichbar ist.

Porträt von Rechtsanwalt Lars Volkenborn

Lars Volkenborn

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht

Zum Profil von Lars Volkenborn

Häufige Fragen

Fragen und Antworten zum Strafrecht

Erste Orientierung zu den Fragen, die uns in der Strafverteidigung am häufigsten gestellt werden. Eine Beratung im Einzelfall ersetzen die Antworten nicht.

Was soll ich bei einer Festnahme tun?

Bewahren Sie Ruhe und leisten Sie keinen Widerstand. Sie haben das Recht zu schweigen und einen Anwalt Ihrer Wahl zu kontaktieren – machen Sie von beidem Gebrauch. Machen Sie keine Angaben zur Sache, auch nicht in vermeintlich harmlosen Gesprächen, und unterschreiben Sie nichts, dessen Inhalt Sie nicht verstehen. Verlangen Sie, Ihren Verteidiger anzurufen. In dringenden Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Lars Volkenborn rund um die Uhr unter der Notfallnummer 0171 1219474.

Muss ich bei der Polizei aussagen?

Nein. In Deutschland ist niemand verpflichtet, bei der Polizei eine Aussage zu machen – das gilt insbesondere für Beschuldigte. Ihr Schweigen darf im Verfahren nicht negativ gewertet werden. Lassen Sie einen polizeilichen Vernehmungstermin absagen und holen Sie zunächst anwaltlichen Rat ein. Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte lässt sich beurteilen, ob und in welcher Form eine Einlassung sinnvoll ist.

Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger wird in den Fällen der sogenannten notwendigen Verteidigung bestellt – etwa wenn schwerwiegende Vorwürfe im Raum stehen oder Untersuchungshaft vollzogen wird. Auch in diesen Fällen können Sie grundsätzlich einen Verteidiger Ihres Vertrauens benennen, der dann als Pflichtverteidiger beigeordnet werden kann. Ob in Ihrem Fall eine notwendige Verteidigung vorliegt, klären wir gern im persönlichen Gespräch.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Vergütung einer Strafverteidigung richtet sich entweder nach den gesetzlichen Gebühren oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung. Welche Variante in Ihrem Fall in Betracht kommt, hängt unter anderem vom Umfang und von der Komplexität des Verfahrens ab. Die voraussichtlichen Kosten besprechen wir transparent und verständlich im Erstgespräch – damit Sie von Anfang an wissen, womit Sie rechnen können.

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Sprechen Sie mit uns – bevor Sie mit anderen sprechen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – diskret und unverbindlich. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen und besprechen das weitere Vorgehen.

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