Erbrecht – Vorsorge & Durchsetzung

„Das Erbe gestalten heißt Vorsorge für sich und seine Angehörigen zu treffen.“ Wir begleiten Sie bei der vorausschauenden Nachlassgestaltung – und vertreten Sie, wenn es im Erbfall um Ihre Ansprüche geht.

Erbrecht

Zwei Seiten eines Rechtsgebiets

Das Erbrecht hat zwei Gesichter: die vorausschauende Gestaltung zu Lebzeiten und die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, wenn der Erbfall eingetreten ist.

Wer seinen Nachlass zu Lebzeiten ordnet, schafft Klarheit – für sich selbst und für die Angehörigen. Eine durchdachte Erbfolgeregelung beugt Streit vor, berücksichtigt die persönliche Lebenssituation und stellt sicher, dass das Vermögen dorthin gelangt, wo es nach Ihren Vorstellungen hingehört. Das gilt für das Familienheim ebenso wie für ein Unternehmen oder Vermögen im Ausland.

Ist der Erbfall eingetreten, stellen sich andere Fragen: Wer ist Erbe geworden? Wie ist ein Testament zu verstehen? Bestehen Pflichtteils- oder Vermächtnisansprüche – und wie lassen sie sich durchsetzen oder abwehren? Wir vertreten Erbinnen und Erben, Pflichtteilsberechtigte und Erbengemeinschaften und behalten dabei stets das Ziel einer tragfähigen, wirtschaftlich vernünftigen Lösung im Blick.

Leistungen

Wobei wir Sie unterstützen

Ob im akuten Erbfall oder bei der langfristigen Planung – wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Erbrechts.

Im Erbfall

  • Durchsetzung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
  • Auslegung von Testamenten
  • Vermächtnisse
  • Erbausschlagung
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Vorausschauende Gestaltung

  • Erbfolgeregelungen – auch mit Unternehmensnachfolge und Auslandsvermögen
  • Lösungen für Patchwork-Konstellationen
  • Pflichtteilsregelungen
  • Gestaltung von Vermächtnissen
  • Testamentsvollstreckung

Kurze Wege

Anwältin/Anwalt und Notarin unter einem Dach

Viele erbrechtliche Gestaltungen erfordern eine Beurkundung – etwa notarielle Testamente, Erbverträge oder Erbscheinsanträge. Dafür arbeiten wir Hand in Hand mit unserem eigenen Notariat: Notarin Michaela Schönig beurkundet Ihre Regelungen direkt in unseren Räumen an der Kaiserstraße 163 in Herten.

Zum Notariat

Ihre Ansprechpartner

Wer Sie im Erbrecht berät

Im Erbrecht stehen Ihnen bei uns zwei erfahrene Ansprechpartner zur Seite – von der ersten Beratung bis zur Beurkundung oder gerichtlichen Vertretung.

Porträt von Michaela Schönig, Rechtsanwältin und Notarin

Michaela Schönig

Rechtsanwältin · Notarin

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Porträt von Dirk Mattheis, Rechtsanwalt

Dirk Mattheis

Rechtsanwalt

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Häufige Fragen

Fragen & Antworten zum Erbrecht

Erste Orientierung zu Testament, Pflichtteil und Erbausschlagung – eine individuelle Beratung ersetzen diese Antworten nicht.

Brauche ich ein Testament?

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge – und die entspricht oft nicht den eigenen Vorstellungen. Besonders in Patchwork-Familien und bei Unternehmerinnen und Unternehmern kann die gesetzliche Erbfolge zu Ergebnissen führen, die niemand gewollt hat. Wer selbst bestimmen möchte, wer was erhält, sollte seine Erbfolge aktiv regeln – etwa durch ein Testament oder einen Erbvertrag.

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist die gesetzliche Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Nachlass. Er beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen den oder die Erben – Pflichtteilsberechtigte werden also nicht Miterben, sondern können eine Zahlung verlangen. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab.

Kann ich ein Erbe ausschlagen?

Ja. Eine Erbschaft kann grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall ausgeschlagen werden. Das kann sinnvoll sein, wenn der Nachlass überschuldet ist oder die Erbschaft aus anderen Gründen nicht angetreten werden soll. Weil die Frist kurz ist, sollte die Entscheidung zügig und gut informiert getroffen werden.

Handschriftliches oder notarielles Testament?

Beides ist möglich. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Das notarielle Testament bietet darüber hinaus Beratungs- und Beweisvorteile: Die Beurkundung beugt Form- und Auslegungsfehlern vor und kann im Erbfall vielfach den Erbschein ersetzen. Welche Form im Einzelfall passt, klären wir gern im Gespräch.

Erstkontakt

Lassen Sie uns über Ihren Nachlass sprechen

Ob Gestaltung zu Lebzeiten oder Vertretung im Erbfall – schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

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