Notariat in Herten
Von der ersten Beratung über den Entwurf bis zur Beurkundung und Abwicklung – das Notariat der VMS Kanzlei begleitet Sie durch den gesamten Vorgang.
Ihre Notarin
Rechtsanwältin und Notarin Michaela Schönig
Seit 2013 ist Michaela Schönig Teil der VMS Kanzlei – im selben Jahr wurde sie zur Notarin ernannt. Im Notariat an der Kaiserstraße 163 begleitet sie Sie durch alle Stationen Ihres Anliegens.

Notarielle Angelegenheiten betreffen häufig wichtige Weichenstellungen im Leben: der Kauf einer Immobilie, die Vorsorge für den Ernstfall, die Regelung des Nachlasses oder die Gründung eines Unternehmens. Notarin Michaela Schönig nimmt sich deshalb die Zeit, Ihre Situation und Ihre Ziele genau zu verstehen, bevor eine Urkunde entworfen wird.
„Somit kann die für Sie passgenaue Lösung gefunden werden, für die eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit mit Ihnen als Mandant unverzichtbar ist.“
Dabei bleibt es nicht beim Beurkundungstermin: Das Notariat betreut den gesamten Vorgang – vom ersten Gespräch über den Urkundenentwurf und die Beurkundung bis zur vollständigen Abwicklung, etwa gegenüber Grundbuchamt, Registergericht oder finanzierenden Banken.
Leistungen
Unsere notariellen Leistungen im Überblick
Ob Immobilie, Vorsorge, Nachlass oder Unternehmen – das Notariat der VMS Kanzlei beurkundet und beglaubigt in allen klassischen Bereichen des Notarrechts.
Immobilienkaufverträge
Kaufverträge über Häuser, Wohnungen und Grundstücke – einschließlich Grundschuldbestellung, Hypotheken, Wohnrechten und Löschungen im Grundbuch.
Patientenverfügungen & Vollmachten
Patientenverfügungen, Vorsorge- und Generalvollmachten – damit Ihr Wille auch dann zählt, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Testamente & Erbverträge
Testamente, Erbverträge, Erbscheinsanträge und Erbausschlagungen – Ihr Nachlass wird klar und nachvollziehbar geregelt.
Beglaubigungen aller Art
Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften für die unterschiedlichsten Zwecke – nach kurzer Terminabstimmung unkompliziert erledigt.
Teilungserklärungen
Begründung von Wohnungseigentum durch Teilungserklärung – die Grundlage, um einzelne Wohnungen eines Hauses verkaufen oder belasten zu können.
Gesellschaftsrecht & Register
Gesellschaftsgründungen und -änderungen sowie Anmeldungen zum Handels- und Gesellschaftsregister – von der GmbH-Gründung bis zur Satzungsänderung.
Vereinsregister
Vereinsregisterangelegenheiten wie Gründungen, Satzungsänderungen und Vorstandswechsel – einschließlich der Anmeldungen zum Vereinsregister.
Bauträgerverträge
Beurkundung von Bauträgerverträgen beim Erwerb noch zu errichtender oder im Bau befindlicher Immobilien.
Eheverträge
Eheverträge bedürfen der notariellen Beurkundung – mit Regelungen, die zu Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Lebenssituation passen.
Notariat direkt
So erreichen Sie das Notariat
Beurkundungen und Beglaubigungen finden nach Terminvereinbarung statt. Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail – wir stimmen Ablauf und benötigte Unterlagen vorab mit Ihnen ab.

Telefon Notariat: 02366 180053
E-Mail: notarin@kanzlei-vms.de
Sie erreichen uns Mo–Do von 8–13 & 15–17 Uhr sowie Fr von 8–14 Uhr. Gern können Sie Ihren Terminwunsch auch per E-Mail senden.
Häufige Fragen
Fragen und Antworten zum Notariat
Erste Orientierung zu den Fragen, die uns im Notariat am häufigsten gestellt werden. Eine Beratung im Einzelfall ersetzen die Antworten nicht.
Wie läuft eine Beurkundung ab?
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem Ihr Anliegen und die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten besprochen werden. Auf dieser Grundlage erstellt das Notariat einen Urkundenentwurf, den Sie in Ruhe prüfen können. Im Beurkundungstermin wird die Urkunde vollständig verlesen und erläutert – offene Fragen werden geklärt, bevor alle Beteiligten unterschreiben. Anschließend kümmert sich das Notariat um die Abwicklung, zum Beispiel um Anträge beim Grundbuchamt oder Anmeldungen zum Handelsregister.
Was kostet ein Notar?
Die Notarkosten sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und richten sich in der Regel nach dem Geschäftswert des Vorgangs. Da die Gebühren gesetzlich festgelegt sind, sind sie bei jedem Notar gleich hoch. Welche Kosten in Ihrem Fall voraussichtlich anfallen, erläutern wir Ihnen gern vorab.
Was muss ich zum Termin mitbringen?
Zu jedem Beurkundungs- oder Beglaubigungstermin benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument, also Personalausweis oder Reisepass. Darüber hinaus sind vorhandene Unterlagen zum Vorgang hilfreich – etwa frühere Verträge, Grundbuchauszüge oder Registerunterlagen. Was im Einzelfall benötigt wird, klären wir gern vorab telefonisch oder per E-Mail mit Ihnen.
Berät die Notarin neutral?
Ja. Anders als eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt, die einseitig die Interessen ihrer Mandanten vertreten, ist die Notarin unabhängige und unparteiische Betreuerin aller Beteiligten. Sie achtet darauf, dass alle Beteiligten die rechtliche Tragweite des Geschäfts verstehen und dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden.
Aus einer Hand
Notariat und Erbrechts-Beratung unter einem Dach
Geht es über die Beurkundung hinaus – etwa um Fragen der Erbfolge, des Pflichtteils oder um Auseinandersetzungen unter Erben – steht Ihnen die anwaltliche Seite unserer Kanzlei zur Verfügung.
Erbrecht
Anwaltliche Beratung und Vertretung rund um Testament, Erbfolge, Pflichtteil und Erbauseinandersetzung.
Zum ErbrechtNotarielle Gestaltung und anwaltliche Interessenvertretung sind zwei verschiedene Aufgaben – in der VMS Kanzlei finden Sie beides an einem Standort. Während die Notarin als unparteiische Amtsperson für alle Beteiligten tätig wird, vertreten die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Ihre Interessen einseitig und konsequent – etwa wenn ein Erbfall streitig wird.
Kompetent. Leidenschaftlich. Persönlich.
Ihr Anliegen im Notariat – wir kümmern uns
Vereinbaren Sie einen Termin oder schildern Sie uns Ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
