Kompetent

Leidenschaftlich

Persönlich

Unsere Kanzlei

1978 als Einzelkanzlei von Hans Heinrich Volkenborn in Herten gegründet, haben wir uns zu einer erfolgreichen Kanzlei mit aktuell vier Berufsträgern entwickelt. Im Jahr 2001 entstand mit dem Gründer und den Rechtsanwälten Dirk Mattheis und Lars Volkenborn eine Sozietät. Seit 2013 ergänzt Rechtsanwältin und Notarin Michaela Schönig unser Team und seit Dezember 2020 bereichert Frau Rechtsanwältin Dox-Wendt unser rechtsberatendes Angebot. Im Jahre 2014 bezogen wir unsere neuen Räumlichkeiten in einem schönen Altbau an der Kaiserstr. 163.

Wir haben langjährige Erfahrung und fundierte Kenntnisse in unseren jeweiligen Fachgebieten und garantieren eine qualitativ hochwertige Beratung. Unsere oftmals langjährige Mandantschaft schätzt uns für unsere kompetente, verlässliche und ergebnisorientierte Arbeitsweise.

Historie der Kanzlei

  1. Gründung der Kanzlei durch Hans Heinrich Volkenborn

    1978

    1978 als Einzelkanzlei von Hans Heinrich Volkenborn in Herten gegründet, haben wir uns zu einer erfolgreichen Kanzlei mit aktuell vier Berufsträgern entwickelt

  2. Umzug der Kanzlei in die Stuckengasse 3

    1985

    Unsere Kanzlei hat erfolgreich ihre neuen Räumlichkeiten in der Stuckengasse 3 bezogen. Dieser Umzug, bereits ein Teil unserer Geschichte, reflektiert unser Engagement für Wachstum und das Bestreben, unseren Mandanten in einer modernen und zugänglichen Umgebung zu dienen.

  3. Sozietät

    2001

    Im Jahr 2001 wurde die Sozietät von dem Gründer gemeinsam mit den Rechtsanwälten Dirk Mattheis und Lars Volkenborn ins Leben gerufen, was den Beginn der Kanzlei Volkenborn - Mattheis - Schönig markiert.

  4. Umzug der Kanzlei in das “Cirkel“-Gebäude

    2005

    Im Jahr 2005 verlegte unsere Kanzlei ihren Standort in das markante „Cirkel“-Gebäude an der Ewaldstraße 34. Dieser Umzug unterstreicht unsere dynamische Entwicklung

  5. Michaela Schönig tritt in die Sozietät ein

    2013

    Im Jahr 2013 wurde das Team der Sozietät durch den Eintritt von Michaela Schönig bereichert. Ihre Aufnahme markiert einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung der Kanzlei.

  6. Umzug der Kanzlei zur Kaiserstr. 163

    2014

    Die Kanzlei Volkenborn - Mattheis - Schönig zog im Jahr 2014 in die Kaiserstraße 163 um, wo sie nun in einem ansprechenden Altbau untergebracht ist. Dieser Schritt markiert einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte der Kanzlei, indem er ihr ermöglicht, ihre Mandanten in einem stilvollen und zugänglichen Umfeld zu empfangen

  7. H.-H. Volkenborn verlässt die Sozietät in den Ruhestand

    2018

    Während seiner langjährigen Tätigkeit hat Herr Volkenborn mit unermüdlichem Einsatz und tiefgreifendem Fachwissen wesentlich zum Erfolg unserer Kanzlei beigetragen. Seine Expertise, sein Engagement für die Rechtspflege und seine Fähigkeit, komplexe juristische Herausforderungen mit Weisheit und Integrität zu meistern.

  8. Madeleine Dox-Wendt wird angestellte Rechtsanwältin

    2020

    Seit Dezember 2020 verstärkt Frau Rechtsanwältin Dox-Wendt das Team der Kanzlei Volkenborn - Mattheis - Schönig und bereichert das rechtsberatende Angebot der Kanzlei mit ihrer Expertise und ihrem Engagement.

Unsere Rechtsgebiete im Überblick

Unser Ziel ist es, Ihnen in einer Vielzahl von Themenbereichen und Lebenslagen rechtliche Kompetenz anzubieten. Dazu haben wir uns in einigen Bereichen besonders qualifiziert und spezialisiert (Notar, Fachanwaltschaften im Strafrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht). Wir sehen den Schwerpunkt unserer Tätigkeiten in diesen Bereichen sowie im allgemeinen Zivilrecht. Im Folgenden finden Sie einen Überblick.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Kapitaldelikte (Mord, Totschlag und andere Gewaltdelikte)
  • Raub, räuberische Erpressung
  • Betäubungsmittelstrafverfahren
  • Sexualstrafverfahren
  • Verkehrsstrafverfahren und Ordnungswidrigkeiten
  • Jugendstrafverfahren
  • Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen
  • Revision in Strafsachen
  • Opferschutz und Nebenklagevertretung
  • Strafvollstreckung

Diese Dinge sollten Sie beachten:

  • Festnahme
    Sie haben das Recht zu schweigen und einen Anwalt Ihrer Wahl zu kontaktieren. Vermeiden Sie übereilte Aussagen, welche später nicht mehr revidiert werden können.
  • Durchsuchungen
    Sollte es bei Ihnen zu einer Durchsuchung zum Beispiel von Haus, KFZ oder Büro kommen, haben Sie ebenfalls das Recht einen Anwalt zu kontaktieren. Bitte lassen Sie sich in jedem Fall den Durchsuchungsbeschlusses sowie das Durchsuchungsprotokoll aushändigen.
  • Beschuldigtenvernehmung
    In Deutschland ist niemand verpflichtet, bei der Polizei eine Aussage zu machen. Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten, sollten Sie zunächst mit einem Anwalt Rücksprache halten.

Ihr Ansprechpartner

Lars Volkenborn
Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in allen Bereichen des Strafrechts
In dringenden Fällen erreichen Sie ihn unter 0171/1219474

Tätigkeiten für Arbeitnehmer

  • Kündigungsschutzklagen
  • Abmahnung überprüfen / Entfernung aus der Personalakte
  • Arbeitsvertrag (Prüfung vor Abschluss / Änderungsvereinbarung)
  • Überprüfung von Kündigungen
  • Vergütungsvereinbarungen
  • Zeugnis (Entwurf/Prüfung/Erteilung/Änderung)

Tätigkeiten für Arbeitgeber

  • Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen und sonstigen personalrechtlichen Dokumenten
  • Erstellen von Abmahnungen
  • Vorbereitung rechtssicherer Kündigungen
  • Zeugniserstellung und Überprüfung
  • rechtliche und wirtschaftliche Risikoabschätzung
  • arbeitsrechtliche Bestandsaufnahme, Ausarbeitung von Verbesserungsmöglichkeiten

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dirk Mattheis hat langjährige Erfahrung im Bereich des Arbeitsrechts und ist seit 2005 als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Trennungsunterhalt
  • nachehelicher Unterhalt
  • Scheidung
  • Zugewinn
  • Hausratsaufteilung
  • Wohnungszuweisung
  • Gewaltschutz
  • Kindesunterhalt
  • Umgangsrecht
  • elterliche Sorge (Aufenthaltsbestimmungsrecht, Urlaubsregelungen usw.)
  • Elternunterhalt

Ihre Ansprechpartner

Lars Volkenborn
Fachanwalt für Familienrecht
In dringenden Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Volkenborn unter 0171/1219 474.


Rechtsanwältin Madeleine Dox-Wendt
Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht

Jeder Unfall stellt einen Rechtsfall dar und daher ist eine anwaltliche Begleitung in einem solchen Fall immer sinnvoll. Zum einen stellt sich oftmals die Haftungsfrage, zum anderen dürfen Sie nicht damit rechnen, dass sich die Versicherung des Gegners ohne Aufforderung bei Ihnen meldet oder gar „freiwillig“ und vollständig reguliert. Oftmals entstehen zusätzliche Fragestellungen im Hinblick auf ein Bußgeldverfahren oder auch Strafverfahren wie z.B. bei einer fahrlässigen Körperverletzung.

Anwaltskosten

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeiten im Bereich der Schadenregulierung werden bei unverschuldeten Unfällen in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt. Im Falle eines Mitverschuldens kann die Frage der anwaltlichen Gebühren mit uns erörtert werden. Die Kosten der Vertretung in Bußgeldsachen oder verkehrsbedingten Straftaten werden oftmals von der eigenen Rechtsschutzversicherung übernommen.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Lars Volkenborn
Rechtsanwalt Dirk Mattheis

Wir alle treffen Vorsorge in den unterschiedlichsten Lebensbereichen, jedoch die wenigsten von uns treffen wichtige Vorkehrungen in Bezug auf den Erbfall. Das Erbe gestalten heißt Vorsorge für sich und seine Angehörigen zu treffen. Hier finden Sie einen Überblick unserer Angebote:

  • Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Erb- oder Pflichtteilsansprüche bzw. deren Abwehr
  • Auslegung widersprüchlicher Testamente
  • Geltendmachung von Vermächtnissen
  • Beratung im Hinblick auf gegebenenfalls auch taktischen Erbausschlagungen
  • Fristenberatung
  • Begleitung erbrechtlicher Auseinandersetzungen unter Miterben / Erbengemeinschaft

Das Erbrecht regelt die juristischen Folgen des Todes eines Menschen. Hat man zu Lebzeiten keine oder nur ungenügende Regelungen getroffen, greift die gesetzliche Erbfolge – oft mit unerwünschten Folgen. Darüber hinaus kann das zu Erbstreitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen führen, die fast immer mit hohen Kosten und Streitigkeiten, bis hin zu Zerwürfnissen, verbunden sind. Vermeiden Sie für Ihre Hinterbliebenen ungewünschte und teure Rechtsstreitigkeiten!

Es besteht hier eine enge Verknüpfung mit dem Notarbereich, so dass wir Sie gerne auch über die auf Ihre Wünsche und Situation zugeschnittene Gestaltung von Testamenten/ Erbverträgen beraten, u. a. hinsichtlich:

  • Erbfolgeregelungen, auch unter Berücksichtigung von Unternehmensnachfolge und Auslandsvermögen
  • Patchworkkonstellationen
  • Pflichtteilsregelungen und -strafklauseln
  • Vermächtnisgestaltung
  • Testamentsvollstreckung
  • Ihre Ansprechpartner

    Frau Rechtsanwältin und Notarin Michaela Schönig und Herr Rechtsanwalt Dirk Mattheis sind Ihre kompetenten Ansprechpartner.

    Von der Begründung des Miet- oder Pachtvertrages bis hin zu dessen Beendigung kann es zu Problemen zwischen den Vertragsparteien kommen. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, so z.B. im Zusammenhang mit

    • einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges durch den Vermieter
    • einer Kündigung wegen Eigenbedarfs
    • einer Räumungsklage
    • Problemen bei Mieterhöhungen
    • der Gestaltung des Miet- oder Pachtvertrages (Wohnungsmiete und gewerbliche Vermietung / Verpachtung)
    • Problemen bei der Nebenkostenabrechnung

    Im Wohnungseigentumsrecht beraten wir bzgl. der Begründung von Wohnungseigentum / Teilungserklärung und setzen wir Ihre Rechte gegen die WEG oder einzelne Eigentümer erforderlichenfalls auch bei Gericht durch.

    Ihre Ansprechpartner

    Frau Rechtsanwältin Dox-Wendt ist seit 2024 Fachanwältin für Miet- & Wohnungseigentumsrecht und Ihre Ansprechpartnerin in allen Bereichen. Für die Erstellung von Teilungserklärungen wenden Sie sich bitte an unsere Notarin Michaela Schönig (Büro der Notarin: Tel.: 02366 – 180053.

    Wir beraten Sie im Zusammenhang mit Erstellung, Durchführung und Beendigung eines Bauvertrages oder Architektenvertrages ebenso wie im Bereich der Baubegleitung. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen bei Baumängeln und Vergütungs- und Leistungsansprüchen. Wir bieten insbesondere folgende Leistungsschwerpunkte an:

    • Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
    • Überprüfung von Honorar- und Werklohnrechnungen nach HOAI, BGB und VOB/B
    • Honorar- und Werklohn- Inkasso für Baufirmen, Architekten und Ingenieure
    • Baubegleitende Rechtsbetreuung
    • selbständige Beweisverfahren
    • Bauprozess

    Ihre Ansprechpartner

    Rechtsanwalt Dirk Mattheis ist seit vielen Jahren im Bereich des privaten Baurechts tätig. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bau– und Architektenrecht im DAV.

    Neben den bereits genannten Rechtsgebieten sind wir auch noch in anderen Bereichen tätig. Hier sei z.B. das sogenannte Vertragsrecht genannt, welches sich mit den unterschiedlichen Vertragstypen wie Kaufvertrag, Leasingvertrag, Gesellschaftsvertrag, Werkvertrag u.a. beschäftigt.

    Unsere Notarin

    Das Notaramt wird in unserer Kanzlei von Frau Rechtsanwältin und Notarin Michaela Schönig ausgeübt. Sie widmet sich seit Ihrer Ernennung zur Notarin im Jahr 2013 ausschließlich diesem interdisziplinären und hochspezialisierten Bereich, so dass sie über langjährige Erfahrung und fundierte Kenntnisse in allen damit zusammenhängenden Rechtsgebieten verfügt. Ihre Aufgabe umfasst dabei die gesamte Begleitung des Vorgangs, der nicht nur aus der bloßen Beurkundung besteht. Er beginnt mit der eingehenden Beratung über die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Vorfeld, sodann erfolgt die Erstellung von Entwürfen und im Dialog mit dem Mandanten gegebenenfalls dann auch deren Anpassung. Sodann schließt sich die Beurkundung an und selbstverständlich die Abwicklung bis zur Erledigung. Somit kann die für Sie passgenaue Lösung gefunden werden, für die eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit mit Ihnen als Mandant unverzichtbar ist.

    Leistungen

    • Kaufverträge über Immobilien und alle damit zusammenhängende Vorgänge, wie z.B. Grundschuld-, Hypothek- oder auch Wohnrechtsbestellung sowie Löschungen
    • Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten
    • Testamente, Erbverträge, Erbscheinsanträge, Erbausschlagungen
    • Beglaubigungen aller Art
    • Errichtung von Wohnungseigentum durch Teilungserklärung
    • Gesellschaftsgründungen, -änderungen und Handels- und Gesellschaftsregisterangelegenheiten aller Art
    • Vereinsregisterangelegenheiten
    • Bauträgerverträge
    • Eheverträge

    Telefon: 02366 180053
    E-Mail: notarin@kanzlei-vms.de

    Treffen Sie unsere Anwälte